AGB

Allerhand aus zweiter Hand, Gladbecker Straße 246 – 248, 46240 Bottrop

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Punkt 1: Gegenstand des Unternehmens

Die Firma „Allerhand aus zweiter hand handelt mit Gebrauchtgütern und – in geringem Maße – mit Neuwaren. Gebrauchtgüter weisen in der Regel Gebrauchtspuren auf. Diese Gebrauchsspuren sind bei der Preisfindung berücksichtigt und stellen keinen Mangel dar, der eine Preisreduzierung rechtfertigen würde. Die Gebrauchtwaren werden nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. Sollte die Ware Beschädigungen aufweisen, die ihren Wert nur wenig mindert, so wird darauf hingewiesen. Ist dies nicht der Fall, gilt die Ware als gebraucht, aber unbeschädigt. Die auf der Ware angebrachten bzw. vom Verkaufspersonal genannten oder hier angegebenen Preise sind verbindlich.

Punkt 2: Kaufvertrag/ Umtausch/ Reklamation

Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Käufer einen entsprechenden Auftrag unterschreibt, und/ oder eine Anzahlung leistet oder den Artikel verbindlich bestellt. Die Ware wird „gekauft wie gesehen“. Nachträgliche Reklamationen z.B. aufgrund von Gebrauchsspuren werden nicht anerkannt. Der Kaufvertrag ist gemäß § 433 BGB für beide Seiten bindend. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma „Allerhand aus zweiter Hand“. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur dann möglich, wenn der gekaufte Gegenstand Schäden aufweist, die dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs nicht ersichtlich sein konnten und eine Nachbesserung ausgeschlossen ist. Ein Umtausch gekaufter Gebrauchtgüter ist grundsätzlich nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Firma „Allerhand aus zweiter Hand“ behält sich vor, den kaufbetrag in Form einer Gutschrift zu erstatten.

Punkt 3: Gewährleistung

Die Firma „Allerhand aus zweiter Hand“ verpflichtet sich bei technischen und mechanischen Geräten zu einer Gewährleistung von einem Jahr (§ 475 BGB). Diese erfolgt im Rahmen einer „Geld-zurück-Garantie“ nach Vorlage des Kaufbelegs. Sie gilt nicht für antike Gegenstände (älter als 50 Jahre).

Punkt 4: Lieferung/ Selbstabholung

Alle auf den Waren angebrachten Preise sind Abholpreise. Die Firma „Allerhand aus zweiter Hand“ kann die bei ihr erworbenen Waren gegen Bezahlung liefern. Die Lieferkosten sind nach Entfernung gestaffelt. Sie beinhalten die Lieferung der gekauften Waren (außer Klaviere) bis zum vorgesehenen Platz in der Wohnung, nicht aber die Montage von Möbeln bzw. den Anschluss von Elektrogeräten. Diese Leistungen sind gesondert zu vereinbaren. Wird die Selbstabholung von Möbeln vereinbart, sind die Möbel auch vom Käufer innerhalb des Ladengeschäfts selbst zu transportieren und in das KFZ zu laden. Die Firma „Allerhand aus zweiter Hand“ hält kein Personal vor, das beim Einladen hilft. Das Verkaufspersonal hat Anweisung, den Kassenbereich nicht zu verlassen. Für Transportschäden bei Selbstabholung haftet der Verkäufer.