Impressum

www.allerhand-bottrop.de

Allerhand aus zweiter Hand
Inge Barth und Martina Peukert GbR
Gladbecker Str. 282
46240 Bottrop
Tel. 02041 - 77 32 70
Fax 02041 - 77 32 71

Internet: www.allerhand-bottrop.de
E-Mail: info@allerhand-bottrop.de


Umsatzsteuer-ID: DE233030081
Verantwortlich für die Inhalte: Martina Peukert (Anschrift wie oben)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haushaltsauflösungen - Dienstleistungen 

1. Leistungsumfang

Die Firma „Allerhand aus zweiter Hand“ führt besenreine Haushaltsauflösungen durch. Das bedeutet, dass das entsprechende Objekt (z. B Haus, Wohnung, Keller) von allen beweglichen Gegenständen wie Möbeln, Lampen, Teppichen, Haushaltsgegenständen geräumt wird. Wenn einzelne Gegenstände im Objekt verbleiben sollen, müssen diese entsprechend gekennzeichnet werden. Zum Abschluss der Arbeiten wird das Objekt mit dem Besen gereinigt. Die Firma „Allerhand aus zweiter Hand“ sichert die ordnungsgemäße Entsorgung des Sperrmülls und Restmülls (ggfs. auch Sondermüll) zu.Die Entfernung von Kleberesten oder Schaumrückständen nach der Teppichbodenentfernung ist nicht im Auftragsumfang enthalten. Eine entsprechende Dienstleistung kann gesondert vereinbart werden, ebenso wie das Entfernen von Wand- oder Deckenverkleidungen, das Ausbessern von Dübellöchern, die Grundreinigung von Außenflächen, etc. 

2. Kostenvoranschlag/Preise

Die Firma „Allerhand aus zweiter Hand“ erstellt nach Besichtigung des Objekts einen Kostenvoranschlag. Dieser besteht aus den Kosten für die Arbeitsleistung und einer Schätzung der Entsorgungskosten. Die Entsorgungskosten werden nach tatsächlichem Gewicht abgerechnet. Die Firma „Allerhand aus zweiter Hand“ verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Durchführung des Auftrages die entsprechenden Wiegescheine in Kopie auszuhändigen. Die im Kostenvoranschlag genannten Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte der im Kostenvoranschlag genannte Preis durch unvorhersehbare Ereignisse um mehr als 20 % überschritten werden müssen, wird die Firma „Allerhand aus zweiter Hand“ das Einverständnis des Auftraggebers einholen.Bei Umzügen und Transporten wird in der Regel kein Kostenvoranschlag erstellt. In diesen Fällen bezahlt der Auftraggeber den vereinbarten Stundensatz. Er quittiert Beginn und Ende der Arbeiten, die anschließend in Rechnung gestellt werden. 

3. Wertanrechnung/Wertüberlassung

Die Firma „Allerhand aus zweiter Hand“ kann vom Auftraggeber Einrichtungsgegenstände ankaufen. Dies erfolgt in Form einer Wertanrechnung, die vom Preis für die Dienstleistung abgezogen wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zum Zeitpunkt der Besichtigung vorhandenen Gegenstände der Firma „Allerhand aus zweiter Hand“ zu überlassen. Sollten vor der Räumung überlassene Gegenstände entfernt werden, kann die Wertanrechnung entsprechend gekürzt werden. Die Wertanrechnung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Sollte sich ein angekaufter Gegenstand im Nachhinein als wertvoller erweisen als gedacht, kann der Auftraggeber keine nachträgliche Erstattung fordern. 

4. Beauftragung/Reklamationen

Die Beauftragung der Firma „Allerhand aus zweiter Hand“ kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Mit der Beauftragung der Firma „Allerhand aus zweiter Hand“ gelten diese AGB als akzeptiert.Sollte der Auftraggeber Beanstandungen an der Arbeit der Firma „Allerhand aus zweiter Hand“ haben, sind diese unverzüglich der Geschäftsleitung zu melden. Die Firma „Allerhand aus zweiter Hand“ verpflichtet sich, bei berechtigten Reklamationen umgehend nachzubessern.